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Brandmeldeanlagen

Schutzziele und Aufgaben

Brandmeldeanlagen dienen der frühzeitigen, automatischen Meldung und Lokalisierung von Brandherden in Gebäuden. Sie werden in der Regel dort eingesetzt, wo viele Menschen zusammen kommen, hochwertige oder nicht ersetzbare Sachen zu schützen sind oder hohe Brandlasten zu schnellen Bränden und gefährlichen Explosionen führen können.

Die Schutzziele für ein Objekt werden von der Wertigkeit wie folgt eingeordnet:

  • Schutz von Personen,
  • Schutz von Einrichtungen und Sachgütern mit besonderer Bedeutung,
  • Schutz von hochrangigen Kunstwerken oder Denkmalobjekten,
  • Schutz der Umwelt.

Die Aufgaben einer Brandmeldeanlage sind im Wesentlichen:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase,
  • Schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen,
  • Automatische Ansteuerung von Brandschutz und Betriebseinrichtungen,
  • Schnelle Alarmierung der Feuerwehr und/oder anderer hilfeleistender Stellen,
  • Eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige.

Rechtliche Grundlagen

         
  • Baurecht ist Landesrecht.

Die allgemeine Bestimmungen, die trotz regionaler Besonderheiten in den Ländern Berücksichtigung finden sollen, sind enthalten in der:

  • Musterbauordnung (MBO)

Herausgeber ist die ARGEBAU, die Arbeitsgemeinschaft der für das Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen zuständigen Minister. Über die Übernahme von Textpassagen aus der Musterbauordnung in die Landesordnungen entscheiden die Länder mit der:

  • Landesbauordnung (LBO)

Öffentlich zugängliche Bereiche, wie z.B. Pflegeheime oder Schulbauten, unterliegen nach Landesbaurecht besonderen Anforderungen. Innerhalb oder außerhalb von Gebäuden besonderer Art und Nutzung, bei denen aufgrund ihrer Größe oder ihres Gefährdungspotentiales eine Gefahr bestehen kann, gelten baurechtlichen Verordnungen, welche u.a. auch die Installationspflicht u.a. von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen regeln.


Für Brandmeldeanlagen gelten folgende Normen in der jeweils aktuellsten Fassung:

DIN EN 54 Brandmeldeanlagen
DIN 14675 Brandmeldeanlagen, Aufbau und Betrieb
DIN VDE 0833 Teil 1 Allgemeine Festlegungen für Gefahrenmeldeanlagen
DIN VDE 0833 Teil 2 Festlegungen für Brandmeldeanlagen
VdS 2095 Brandmeldeanlagen, Planung und Einbau

Für Alarmierungsanlagen in öffentlichen Einrichtungen und Arbeitsstätten gelten die Normen:

DIN EN 981 Sicherheit von Maschinen – System akustischer und optischer Gefahrensignale und Informationssignale
DIN EN 842 Sicherheit von Maschinen – Optische Gefahrensignale - Allgemeine Anforderungen, Gestaltung und Prüfung
DIN EN ISO 7731 Ergonomie – Gefahrensignale für öffentliche Bereiche und Arbeitsstätten – Akustische Gefahrensignale
DIN 33404-3 Gefahrensignale für Arbeitsstätten; Akustische Gefahrensignale;
Einheitliches Notsignal; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung

und für beide Anlagen die

DIN V 14011 Begriffe aus dem Feuerwehrwesen

Phasen nach DIN 14675

Der Aufbau und Betrieb von Brandmeldeanlagen wird nach DIN 14675 in folgende Phasen unterteilt:

• Konzept (Verantwortung: Auftraggeber)
• Planung (Verantwortung: Fachplaner)
• Montage (Verantwortung: Fachfirma)
• Inbetriebsetzung (Verantwortung: Fachfirma)
• Abnahme (Verantwortung: Fachfirma)
• Betrieb (Verantwortung: Betreiber)
• Instandhaltung (Verantwortung: Fachfirma)

Alle Phasen im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung einer Brandmeldeanlage dürfen seit 01.11.2003 nur durch nach DIN 14675 zertifizierte Fachfirmen durchgeführt werden.
(außer Konzept und Betrieb vgl. Abschnitt 4.1 o.g. DIN)

Den Überwachungsumfang einer Brandmeldeanlage hat der Betreiber bzw. Auftraggeber  vor deren Errichtung mit den zuständigen Stellen z.B. der bauaufsichtsführenden Behörde, der Brandschutzdienststelle und ggf. dem Versicherer entsprechend der Gebäudenutzung festzulegen.
Hier werden in der Praxis oft die meisten Fehler gemacht, weil die entsprechenden Stellen zu spät mit einbezogen werden. Ein zusätzlicher Kostenaufwand für den Betreiber/Auftraggeber ist dann häufig die Folge.

Instandhaltung

   

Brandmeldeanlagen müssen regelmäßigen Instandhaltungsmaßnahmen (4 Inspektionen und 1 Wartung pro Jahr) entsprechend DIN VDE 0833 Teil 1 unterzogen werden.

Diese Arbeiten dürfen nur von einer nach DIN 14675 zertifizierten Fachfirma durchgeführt werden.

Der Betreiber ist verantwortlich, dass diese Arbeiten durch eine entsprechende Fachfirma in den genannten Zeitabständen durchgeführt werden.

 

Prinzipschaltbild einer Brandmeldeanlage
Signalflussplan einer Brandmeldeanlage
Bildnachweis: Quelle Novar
Sachverständigenbüro Schneider • G.-Hauptmann-Str. 15 • D-03044 Cottbus • Tel: +49(0)355 / 72 944 72 • Fax: +49(0)355 / 72 944 99 • eMail: info@bma-sachverstaendiger.de