Bereitzustellende Unterlagen
Für die Prüfung einer Brandmeldeanlage (BMA) sind folgende Unterlagen bereitzustellen:
- Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen sowie ggf. Merkblatt Brandmeldeanlagen der örtlichen Feuerwehr
- Brandschutzkonzept
- Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind: Grundfläche und Rauminhalt, Brandabschnitte und Nutzungseinheiten, Wände und Decken mit vorgeschriebenen Feuerwiderstand, Nutzung (Art, Zahl der Besucher o.ä.), Überwachungsumfang und Meldebereiche
- Elektrischer Schaltplan der Brandmeldeanlage sowie der Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen
- Installationsplan mit Beschriftung der Verteiler, Stromkreise und Melder
- Funktionsbeschreibung der Brandmeldezentrale
- Bericht über die zuletzt durchgeführte Prüfung
- Betriebsbuch der Anlage
Für die Prüfung einer Alarmierungsanlage (EAN) sind folgende Unterlagen bereitzustellen:
- Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
- Brandschutzkonzept
- Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind:
Nutzung (Art, Zahl der Besucher o.ä.), Alarmierungs- und Beschallungseinrichtungen
- Evakuierungs- und Alarmierungspläne (soweit erstellt)
- bei sicherheitsrelevanter Verknüpfung mit der Gebäudeleittechnik (GLT):
System der GLT-Rechner, der Vor-Ort-Steuerung und der Peripheriegeräte
- Elektrischer Schaltplan der EAN sowie der Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen
- Installationsplan der EAN
- Liste der eingesetzten Alarmgeräte
- Funktionsbeschreibung
- Bericht über die zuletzt durchgeführte Prüfung
- Betriebsbuch der Anlage
Die Anwesenheit der Errichter-/Wartungsfirma während der Sachverständigenprüfung ist erforderlich. |
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