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Bereitzustellende Unterlagen

   

Für die Prüfung einer Brandmeldeanlage (BMA) sind folgende Unterlagen bereitzustellen:

  • Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen sowie ggf. Merkblatt Brandmeldeanlagen der örtlichen Feuerwehr
  • Brandschutzkonzept
  • Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind:  Grundfläche und Rauminhalt, Brandabschnitte und Nutzungseinheiten, Wände und Decken mit vorgeschriebenen Feuerwiderstand, Nutzung (Art, Zahl der Besucher o.ä.), Überwachungsumfang und Meldebereiche
  • Elektrischer Schaltplan der Brandmeldeanlage sowie der Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen
  • Installationsplan mit Beschriftung der Verteiler, Stromkreise und Melder
  • Funktionsbeschreibung der Brandmeldezentrale
  • Bericht über die zuletzt durchgeführte Prüfung
  • Betriebsbuch der Anlage

Für die Prüfung einer Alarmierungsanlage (EAN) sind folgende Unterlagen bereitzustellen:

  • Baugenehmigung einschließlich der genehmigten Bauvorlagen
  • Brandschutzkonzept
  • Grundriss- und Schnittzeichnungen des Gebäudes, aus denen ersichtlich sind:
    Nutzung (Art, Zahl der Besucher o.ä.), Alarmierungs- und Beschallungseinrichtungen
  • Evakuierungs- und Alarmierungspläne (soweit erstellt)
  • bei sicherheitsrelevanter Verknüpfung mit der Gebäudeleittechnik (GLT):
    System der GLT-Rechner, der Vor-Ort-Steuerung und der Peripheriegeräte
  • Elektrischer Schaltplan der EAN sowie der Überwachungs- und Steuerungseinrichtungen
  • Installationsplan der EAN
  • Liste der eingesetzten Alarmgeräte
  • Funktionsbeschreibung
  • Bericht über die zuletzt durchgeführte Prüfung
  • Betriebsbuch der Anlage
Die Anwesenheit der Errichter-/Wartungsfirma während der Sachverständigenprüfung ist erforderlich.
 
Sachverständigenbüro Schneider • G.-Hauptmann-Str. 15 • D-03044 Cottbus • Tel: +49(0)355 / 72 944 72 • Fax: +49(0)355 / 72 944 99 • eMail: info@bma-sachverstaendiger.de