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Gebühren und Vergütung

   

Die Vergütung für die Prüfung der bautechnischen Nachweise ist für die Prüfsachverständigen in § 14 BbgPrüfSV geregelt.

Die Prüfsachverständigen für sicherheitstechnische Gebäudeausrüstung erhalten für Ihre Prüftätigkeit ein Honorar nach Zeitaufwand. Der Stundensatz beträgt 109,00 EUR/h netto.

Die Fahrtkosten für notwendige Reisen, die über den Umkreis von 15 km vom Geschäftssitz des Prüfsachverständigen hinausgehen, können in Höhe der steuerlich zulässigen Pauschalsätze (z. Zt. 0,30 EUR/km) in Ansatz gebracht werden.
Sonstige Auslagen werden nur erstattet, wenn dies bei Auftragserteilung schriftlich vereinbart worden ist.

Als Mindesthonorar für eine Prüfung wird der zweifache Stundensatz berechnet.

Soweit Prüfsachverständige gutachterlich tätig werden, bemisst sich das Honorar nach den Bestimmungen der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der geltenden Fassung.

 
Sachverständigenbüro Schneider • G.-Hauptmann-Str. 15 • D-03044 Cottbus • Tel: +49(0)355 / 72 944 72 • Fax: +49(0)355 / 72 944 99 • eMail: info@bma-sachverstaendiger.de